Im Kanton Aargau gibt es ein breites Netz an Unterstützung für pflegende und betreuende Angehörige. Nachfolgend alle Angebote der wichtigsten Organisationen im Detail.
Entlastungsdienst Schweiz, Region Aargau-Solothurn
Der Entlastungsdienst Schweiz ist eine gemeinnützige Organisation, die geschulte Betreuungspersonen zu Familien nach Hause vermittelt, damit pflegende Angehörige regelmässig eine Pause bekommen. Nach einer unverbindlichen Kontaktaufnahme klärt die Regionalstelle in einem Erstgespräch den Bedarf und die Wünsche ab; danach wird nach Möglichkeit eine feste Bezugsperson zugeteilt, die bei wiederkehrenden Einsätzen jeweils dieselbe Person betreut, damit eine Vertrauensbeziehung entstehen kann. Ein Einsatz kann von wenigen Stunden bis zu einem ganzen Tag dauern und wird individuell vereinbart – von der stundenweisen Entlastung im Alltag bis zur kurzfristigen Übernahme in einer akuten Notsituation. Die Kosten richten sich nach den Einkommensverhältnissen der Familie; bei knappen Budgets werden die Tarife reduziert.
- Betreuung mit fester Bezugsperson: Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior:innen werden im vertrauten Umfeld von derselben Person betreut.
- Sofort-Betreuung: kurzfristige Einsätze bei Notfällen.
- Sozialverträgliche Tarife: Reduktion bei kleinem Einkommen.
Kontakt: Ziegelrain 23, 5000 Aarau · Tel. 058 680 21 50 · ag-so@entlastungsdienst.ch (Mo–Fr 9–12 / 14–16 Uhr, Mi nur vormittags)
Schweizerisches Rotes Kreuz Aargau
Das Schweizerische Rote Kreuz Aargau ist der grösste Anbieter von Entlastungsangeboten im Kanton. Beim Entlastungsdienst zu Hause steht am Anfang ein persönliches Gespräch, in dem eine Fachperson gemeinsam mit der Familie klärt, welche Unterstützung nötig ist; danach übernimmt eine ausgebildete Pflegehelferin oder ein Pflegehelfer – wo möglich immer dieselbe Person – stundenweise die Betreuung, etwa bei Mobilität, Mahlzeiten, Körperpflege, Gesellschaft leisten oder bei Menschen mit Demenz. So können pflegende Angehörige die Zeit für sich selbst nutzen, einkaufen gehen oder einfach durchatmen. Die Einsätze werden nach individuellem Bedarf vereinbart und können regelmässig oder punktuell stattfinden. Die Kosten sind in einer separaten Preisliste geregelt; bei finanziellen Engpässen kann auf Anfrage der Rotkreuzrabatt gewährt werden, zudem ist eine Anrechnung über Ergänzungsleistungen möglich.
- Entlastungsdienst zu Hause: zeitweilige Übernahme der Betreuung von Angehörigen mit Demenz oder Pflegebedarf.
- Besuchs- und Begleitdienst: erweitert das soziale Netz, Begleitung zu Freizeitaktivitäten.
- Rotkreuz-Fahrdienst: Fahrten zu medizinischen Terminen, auch mit rollstuhlgängigen Fahrzeugen.
- Tageszentrum Aarau & Tagesstätte für Betagte (Frick): begleitete Tagesstruktur mit Aktivitäten, Physiotherapie und spezialisierter Demenzbetreuung.
- Rotkreuz-Notruf: 24-Stunden-Notrufsystem für ein sicheres selbstständiges Wohnen.
- Kinderbetreuung zu Hause: Betreuung in akuten Notsituationen der Familie.
- Starthilfe Elternzeit: Unterstützung für Familien während der Elternzeit.
- Rotkreuzrabatt Aargau: Tarifreduktion bei finanziellen Engpässen, auf Anfrage.
Kontakt Entlastungsdienst: Buchserstrasse 24, 5000 Aarau · Tel. 062 544 03 03 · entlastungsdienst@srk-aargau.ch (Mo–Fr 08:00–12:00 / 13:30–16:00)
Pro Senectute Aargau
Pro Senectute Aargau ist die kantonale Fach- und Beratungsorganisation für Menschen im Rentenalter und deren Angehörige. Beim Angebot «Daheim unterstützt» klärt eine Mitarbeiterin im persönlichen Gespräch zuerst die individuellen Bedürfnisse; danach wird in der Regel eine feste, geschulte Bezugsperson zugeteilt, die regelmässig zu festen Zeiten vorbeikommt: für die Alltagshilfe (Begleitung zu Terminen und beim Einkaufen, Spaziergänge, Gesellschaft leisten) oder für die Haushaltshilfe (Reinigung, Wäsche, Kochen). Dass jeweils dieselbe Person kommt, schafft Vertrauen und Kontinuität. Die Kosten richten sich nach einer festen Tarifliste; bei finanziellen Schwierigkeiten kann die Beratungsstelle Lösungen aufzeigen, etwa über Ergänzungsleistungen oder eine Krankenkassen-Zusatzversicherung.
- Daheim unterstützt: Alltags- und Haushaltshilfe – Reinigung, Wäsche, Einkaufen, Kochen sowie Begleitung zu Terminen, durch feste, geschulte Bezugspersonen.
- Daheim geniessen: Mahlzeitendienst mit frisch zubereiteten Menüs, nach Hause geliefert.
- IT-Support: Hilfe bei Computer- und Tablet-Problemen.
- Steuererklärungsdienst: Fachpersonen füllen die Steuererklärung gemeinsam mit Ihnen aus.
- Administrativer Dienst: Unterstützung bei Behördengängen und Alltagsadministration.
- Treuhanddienst: Verwaltung finanzieller und administrativer Angelegenheiten.
- Fachgeschäfte für Hilfsmittel: Gehhilfen, Hygieneprodukte, Hilfsmittel für Küche und Bad.
Kontakt: Tel. 062 837 50 70 · ag.prosenectute.ch · bei finanziellen Engpässen bieten die Beratungsstellen Lösungen an.
Caritas Care
Caritas Care ermöglicht es pflegenden Angehörigen, für die Pflege eines Familienmitglieds einen fairen Lohn zu erhalten – Caritas Schweiz wird dabei formell zur Arbeitgeberin. Der Weg dorthin verläuft in fünf Schritten: Nach einer ersten Kontaktaufnahme führt eine diplomierte Pflegefachperson ein Telefongespräch, um die Pflegesituation zu klären; bei grundsätzlicher Eignung besucht sie die Familie zu Hause und hält gemeinsam mit den Angehörigen fest, welche Pflegeaufgaben anfallen und wie viel Zeit dafür nötig ist. Anschliessend erhält die pflegende Person per Post einen Arbeitsvertrag; der Lohn wird ab Vertragsabschluss ausbezahlt. Caritas reicht danach eine ärztlich bestätigte Bedarfsmeldung bei der Krankenkasse ein, die einen Teil der Kosten übernimmt (Bearbeitungsfrist bis zu einem Monat). Während der ganzen Anstellung bleibt die Pflegefachperson für fachliche Fragen und regelmässige Besuche zuständig.
- Bezahlte Anstellung als pflegender Angehöriger: Stundenlohn CHF 35.50 inkl. Sozialversicherungen, ab CHF 22’680 Jahreseinkommen Pensionskassenanschluss.
- Fachliche Begleitung: eine diplomierte Pflegefachperson erstellt gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Pflegeplan und begleitet laufend.
- Qualitätssicherung: jährliche Schulungspflicht und schriftliche Dokumentation der Pflegeaktivitäten.
Kontakt: caritas-regio.ch/kontakt (Kanton Aargau auswählen)
Beratung & kantonale Fachstellen
- Fachstelle Alter und Familie (Kanton Aargau) – zentrale kantonale Anlaufstelle: Rohrerstrasse 7, 5001 Aarau, familie@ag.ch
- IG Betreuende Angehörige Aargau – Interessengemeinschaft der grössten Unterstützungsorganisationen im Kanton; betreibt das gemeinsame Informationsportal ag.ch/ichhelfe, setzt jährlich einen thematischen Schwerpunkt (2026: ältere betreuende Angehörige ab 65) und bietet ein rund 20-minütiges Online-Lernmodul zu Entlastungsmöglichkeiten. Kontakt über die Fachstelle Alter und Familie: Tel. 062 835 29 20 · familie@ag.ch
- Hallo-Aargau – Informationsportal des kantonalen Amts für Migration und Integration mit Alltagsthemen in 16 Sprachen, als Website, PDF und Flyer; hilfreich, um sich als Angehörige oder Angehöriger mit Migrationshintergrund grundlegend im Schweizer Alltag und Behördenwesen zurechtzufinden. Kontakt: Amt für Migration und Integration, Bahnhofplatz 3c, 5001 Aarau · integration@ag.ch
Begleitung in der letzten Lebensphase (Palliative Care)
Wenn ein Angehöriger schwer erkrankt oder im Sterben liegt, unterstützen im Aargau mehrere spezialisierte Organisationen bei der Pflege, Begleitung und Entlastung zu Hause.
- Hospiz Aargau – bietet Hospiz Ambulant (Begleitung sterbender Menschen zu Hause durch Fachpersonen), Hospiz Stationär und einen Trauertreff für Angehörige nach einem Todesfall.
- Palliative Care-Begleitdienst der Aargauer Landeskirchen – vermittelt kostenlos ausgebildete Freiwillige zur Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen sowie deren Angehöriger, unabhängig von der Konfession; die Einsatzzentrale ist 365 Tage im Jahr erreichbar.
- PalliativeSpitex Aargau – spezialisierte ambulante Palliativpflege und -beratung zu Hause, über fünf regionale Zentren im ganzen Kanton (Fricktal, Freiamt, Nord-Ostaargau, Lenzburg/Wynental/Seetal, Suhrental/Zofingen); geschulte Fachpersonen unterstützen die lokale Spitex bei komplexen Situationen oder starker Belastung der Angehörigen. Zentrale Anlaufstelle: Tel. 0842 888 444. Für akute Notfälle rund um die Uhr: Pallifon, Tel. 0844 148 148.
- Besuchsdienst der Reformierten Landeskirche Aargau – ausgebildete Freiwillige besuchen und begleiten regelmässig ältere, kranke oder alleinstehende Menschen und entlasten so pflegende Angehörige; die Fachstelle Diakonie vermittelt einen passenden Besuchsdienst individuell nach Bedarf. Kontakt: Stritengässli 10, 5001 Aarau · Tel. 062 838 00 26 · diakonie@ref-aargau.ch
Kontakt Hospiz Aargau: Fröhlichstrasse 7, 5200 Brugg · Tel. 056 521 20 00 · hospiz@hospiz-aargau.ch
Kontakt Palliative Care-Begleitdienst: Einsatzzentrale Tel. 062 838 06 56 (Di–Fr vormittags), Pikett 079 855 06 55 (täglich) · einsatz@palliative-begleitung.ch
Finanzielles & Recht
Wer einen Angehörigen pflegt oder betreut, hat unter Umständen Anspruch auf verschiedene Sozialversicherungsleistungen. Nachfolgend die wichtigsten Ansprüche im Überblick – wann sie greifen und wie man sie geltend macht.
AHV-Beiträge bei Haushaltshilfen
Wer eine Haushaltshilfe, Betreuungsperson oder Pflegehilfe privat anstellt und entlöhnt, gilt als Arbeitgeber und muss AHV-Beiträge abrechnen. Im Privathaushalt ist praktisch jede Entlöhnung AHV-pflichtig – ausgenommen sind nur Jugendliche bis 25 Jahre mit weniger als CHF 750 Jahreseinkommen. Als Arbeitgeber meldet man die voraussichtliche Lohnsumme vorab an, rechnet die Beiträge vierteljährlich ab (bei Jahreslöhnen unter CHF 10’000 genügt eine jährliche Abrechnung) und teilt die Beiträge je zur Hälfte mit der angestellten Person.
Zuständig: SVA Aargau. Weitere Informationen: sva-aargau.ch – AHV-Beiträge bei Haushaltshilfen
AHV-Betreuungsgutschriften
Wer einen Angehörigen betreut, kann Betreuungsgutschriften erhalten – diese werden bei der Berechnung der eigenen AHV-Rente wie ein zusätzliches Einkommen angerechnet und können die spätere Rente erhöhen.
Voraussetzungen:
- Die betreute Person ist Ehepartner/-in, ein Elternteil, Grosseltern, Kind, Enkelkind, Geschwister, Schwiegereltern, Stiefkind oder Lebenspartner/-in (bei Lebenspartnerschaft: mind. 5 Jahre gemeinsamer Haushalt).
- Die betreute Person bezieht eine Hilflosenentschädigung (leicht, mittel oder schwer genügt).
- Die Wohnorte liegen höchstens 30 km Luftlinie oder eine Stunde Reisezeit mit dem öffentlichen Verkehr auseinander.
- Die Betreuung erfolgt regelmässig, im Umfang von mindestens 180 Tagen im Jahr.
Die Gutschrift entspricht der dreifachen jährlichen AHV-Minimalrente und wird bei mehreren Betreuenden aufgeteilt. Sie muss jährlich bei der Ausgleichskasse des Wohnkantons der betreuten Person geltend gemacht werden – rückwirkend ist dies für maximal 5 Jahre möglich. Im Aargau ist dafür die SVA Aargau zuständig, Tel. 062 836 81 81.
Hilflosenentschädigung
Wer wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen ist (z. B. beim Ankleiden, Aufstehen, Essen oder bei der Körperpflege) oder eine persönliche Überwachung benötigt, hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung – vor dem AHV-Rentenalter über die IV, danach über die AHV.
Es gibt drei Schweregrade (leicht, mittel, schwer), die sich danach richten, bei wie vielen alltäglichen Lebensverrichtungen Hilfe nötig ist und ob zusätzlich eine dauernde persönliche Überwachung erforderlich ist. Für zu Hause lebende Personen liegen die monatlichen IV-Ansätze bei rund CHF 504 (leicht), CHF 1’260 (mittel) und CHF 2’016 (schwer); die genauen Beträge hängen vom Wohnort (zu Hause oder im Heim) und Alter ab. Der Anspruch entsteht frühestens nach einer einjährigen Wartezeit; bei verspäteter Anmeldung wird die Entschädigung höchstens für die letzten 12 Monate rückwirkend ausbezahlt.
Anmeldung: vor dem Rentenalter bei der IV-Stelle des Kantons Aargau, nach Erreichen des AHV-Alters bei der SVA Aargau. Die entsprechenden Formulare gibt es bei der SVA Aargau oder unter ahv-iv.ch.
Ergänzungsleistungen (EL)
Reichen AHV- oder IV-Rente nicht aus, um die minimalen Lebenskosten zu decken, springen Ergänzungsleistungen ein. Es handelt sich um einen Versicherungsanspruch, keine Sozialhilfe.
Anspruch besteht, wenn:
- Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz bestehen,
- bereits eine AHV- oder IV-Rente bezogen wird,
- das Vermögen unter CHF 100’000 (Alleinstehende) bzw. CHF 200’000 (Ehepaare) liegt, und
- die anerkannten Ausgaben das anrechenbare Einkommen übersteigen.
Die EL setzen sich aus der monatlich ausbezahlten jährlichen Ergänzungsleistung und der separaten Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten zusammen. Die Anmeldung erfolgt bei der SVA Aargau (Bahnhofplatz 3C, 5001 Aarau, Tel. 062 836 81 81, Mo–Fr 8.30–12.00 / 13.30–17.00 Uhr) oder bei einer der regionalen Zweigstellen der Wohngemeinde.
Bei allen vier Themen lohnt sich eine persönliche Beratung – kostenlos und unverbindlich bei Pro Senectute Aargau (Tel. 062 837 50 70) oder direkt bei der SVA Aargau (Tel. 062 836 81 81).
Krisenhilfe
- Die Dargebotene Hand, Tel. 143 – anonym, kostenlos, rund um die Uhr, bei Überlastung oder in akuten Krisen.
Austausch
- Jährliches Netzwerktreffen für betreuende Angehörige 65+ im Kanton Aargau (nächster Termin: 30. Oktober 2026).

