Im Kanton Basel-Landschaft laufen die Angebote für pflegende Angehörige vor allem über das Rote Kreuz Baselland sowie überkantonale Anbieter. Nachfolgend alle Angebote der wichtigsten Organisationen im Detail.
Schweizerisches Rotes Kreuz Baselland
Das Rote Kreuz Baselland ist die zentrale Anlaufstelle für Entlastung im Kanton. Bei der Häuslichen Pflege und Betreuung steht am Anfang eine Situationsabklärung, in der eine Fachperson gemeinsam mit Ihnen festlegt, welche Unterstützung sinnvoll ist – von ambulanter Grundpflege wie Körperpflege und Mobilisation über Hauswirtschaft bis zu stundenweiser Betreuung und Entlastung. Die Einsätze werden von erfahrenen Pflegehelferinnen und Pflegehelfern übernommen, nach individuellem Bedarf und wo möglich mit fester Bezugsperson. Grundpflegeleistungen sind krankenkassenanerkannt und werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet; für Hauswirtschaft gilt ein separater Stundenansatz. Weitere Angebote wie Fahrdienst, Rotkreuz-Notruf oder Seniorentagesstätte lassen sich bei Bedarf ergänzend dazubuchen.
- Häusliche Pflege und Betreuung: ambulante Grundpflege, Hauswirtschaft, Betreuung und Entlastung, massgeschneidert auf individuelle Bedürfnisse.
- Dementia Care: spezialisierte Betreuung und Entlastung für Angehörige von Demenzkranken.
- Seniorentagesstätte: regelmässige Tagesstruktur mit Aktivitäten und sozialem Austausch zur Entlastung pflegender Angehöriger.
- Seniorenbesuche: regelmässige Besuche für Gesellschaft und sozialen Anschluss.
- Fahrdienst: Transporthilfe für ältere Menschen, die nicht mehr selbst fahren können.
- Rotkreuz-Notruf: 24-Stunden-Sicherheit für selbstständig lebende Personen.
- Familienentlastung: Kinderbetreuung in Ausnahmesituationen.
- Palliative-Care-Begleitung: Begleitung bis zuletzt durch geschulte Freiwillige.
- Situationsabklärung: persönliche Beratung zur Orientierung in schwierigen Lebenslagen.
- Ergotherapie: therapeutische Unterstützung zur Verbesserung der Alltagsfähigkeiten.
- Vorsorgeplanung: Beratung zur Dokumentation persönlicher Wünsche für die Zukunft.
- Fachvorträge und Treffen: Grundlagenwissen zu Demenz für Angehörige und Freiwillige.
Kontakt: Fichtenstrasse 17, 4410 Liestal · Tel. 061 905 82 00 / 061 905 82 19 · g.sturm@srk-baselland.ch · Beratung kostenlos und unverbindlich.
Entlastungsdienst Schweiz, Region beider Basel
Der Entlastungsdienst Schweiz vermittelt geschulte Betreuungspersonen zu Familien nach Hause, damit pflegende Angehörige regelmässig eine Pause bekommen. Nach einer unverbindlichen Kontaktaufnahme klärt die Ansprechperson in einem Erstgespräch den Bedarf und die Wünsche ab; danach wird nach Möglichkeit dieselbe Betreuungsperson für wiederkehrende Einsätze eingeteilt, damit eine Vertrauensbeziehung entstehen kann. Die Einsätze dauern je nach Bedarf wenige Stunden bis einen ganzen Tag und reichen von regelmässiger Alltagsentlastung bis zur kurzfristigen Übernahme in einer akuten Notsituation.
- Individuelle Betreuungslösungen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior:innen (ab 2026 neu, koordiniert durch die Geschäftsstelle Aargau-Solothurn).
- Betreuung durch dieselbe Person, zur Stärkung von Vertrauen und Selbstbestimmung.
Ansprechperson: Claudia Gennusa · Tel. 078 410 72 83 · bl-bs@entlastungsdienst.ch (Mo–Do)
Caritas Care
Caritas Care ermöglicht es pflegenden Angehörigen, für die Pflege eines Familienmitglieds einen fairen Lohn zu erhalten – Caritas Schweiz wird dabei formell zur Arbeitgeberin. Der Weg dorthin verläuft in fünf Schritten: Nach einer ersten Kontaktaufnahme führt eine diplomierte Pflegefachperson ein Telefongespräch, um die Pflegesituation zu klären; bei grundsätzlicher Eignung besucht sie die Familie zu Hause und hält gemeinsam mit den Angehörigen fest, welche Pflegeaufgaben anfallen und wie viel Zeit dafür nötig ist. Anschliessend erhält die pflegende Person per Post einen Arbeitsvertrag; der Lohn wird ab Vertragsabschluss ausbezahlt. Caritas reicht danach eine ärztlich bestätigte Bedarfsmeldung bei der Krankenkasse ein, die einen Teil der Kosten übernimmt (Bearbeitungsfrist bis zu einem Monat). Während der ganzen Anstellung bleibt die Pflegefachperson für fachliche Fragen und regelmässige Besuche zuständig.
- Bezahlte Anstellung als pflegender Angehöriger: Stundenlohn CHF 35.50 inkl. Sozialversicherungen, ab CHF 22’680 Jahreseinkommen Pensionskassenanschluss.
- Fachliche Begleitung: eine diplomierte Pflegefachperson erstellt gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Pflegeplan.
- Qualitätssicherung: jährliche Schulungspflicht und schriftliche Dokumentation.
Kontakt: caritas-regio.ch/kontakt (Kanton Basel-Landschaft auswählen)
Begleitung in der letzten Lebensphase (Palliative Care)
Bei einer schweren Erkrankung oder in der letzten Lebensphase eines Angehörigen stehen in Basel-Landschaft spezialisierte Fachstellen für Beratung, Begleitung und Pflege zu Hause zur Verfügung.
- SRK Baselland – Begleiten Palliative Care: geschulte Freiwillige besuchen schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen wöchentlich bis zweiwöchentlich, hören zu und unterstützen emotional; einmalige Vermittlungspauschale von CHF 50.
- Palliativ-Info Basel: kostenlose, kantonsübergreifende Auskunfts- und Beratungsstelle für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen bei medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Fragen; vermittelt an die passende Fachstelle.
- MPD Baselland – SEOP (Mobiler Palliativdienst / Spitalexterne Onkologiepflege) – ein im Kantonsspital Baselland integriertes Team aus Pflegefachpersonen und Ärztinnen mit spezialisierter Weiterbildung in Palliative Care; unterstützt schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen zu Hause in 21 Gemeinden und steht der lokalen Spitex bei komplexen Situationen beratend zur Seite. Kontakt: Rheinstrasse 26, 4410 Liestal · Tel. 061 723 82 14 · mpd.baselland@ksbl.ch
Kontakt SRK Baselland, Begleiten Palliative Care: Daniela Röthenmund · Fichtenstrasse 17, 4410 Liestal · Tel. 061 905 82 71 (Mo–Fr 8–11.30 / 13.30–16.30 Uhr)
Kontakt Palliativ-Info Basel: Tel. 061 315 29 30 (Mo–Fr 8–12 / 13.30–17 Uhr)
Finanzielles & Recht
Wer einen Angehörigen pflegt oder betreut, hat unter Umständen Anspruch auf verschiedene Sozialversicherungsleistungen. Nachfolgend die wichtigsten Ansprüche im Überblick – wann sie greifen und wie man sie im Kanton Basel-Landschaft geltend macht.
AHV-Beiträge bei Haushaltshilfen
Wer eine Haushaltshilfe, Betreuungsperson oder Pflegehilfe privat anstellt und entlöhnt, gilt als Hausdienst-Arbeitgeber und muss sich bei einer Ausgleichskasse anmelden. Die Beitragspflicht beginnt bereits bei geringfügigem Lohn – ausgenommen sind nur Jugendliche bis 25 Jahre mit weniger als CHF 750 Jahreseinkommen. Der Arbeitgeberanteil für AHV/IV/EO beträgt zusammen 5.3 % des Bruttolohns, dazu kommen ALV und Familienausgleichskasse. Über das vereinfachte AHV+ Abrechnungsverfahren lassen sich alle Abgaben und die Quellensteuer in einem Schritt abrechnen, ohne separaten Lohnausweis. Die jährliche Abrechnung ist bis 30. Januar des Folgejahres einzureichen.
Zuständig: SVA Basel-Landschaft, Hauptstrasse 109, 4102 Binningen · Tel. 061 425 25 25 · sva-bl.ch
AHV-Betreuungsgutschriften
Wer einen Angehörigen betreut, kann Betreuungsgutschriften erhalten – diese werden bei der Berechnung der eigenen AHV-Rente wie ein zusätzliches Einkommen angerechnet und können die spätere Rente erhöhen.
Voraussetzungen:
- Die betreute Person ist Ehepartner/-in, ein Elternteil, Grosseltern, Kind, Enkelkind, Geschwister, Schwiegereltern, Stiefkind oder Lebenspartner/-in (bei Lebenspartnerschaft: mind. 5 Jahre gemeinsamer Haushalt).
- Die betreute Person bezieht eine Hilflosenentschädigung (leicht, mittel oder schwer genügt).
- Die Wohnorte liegen höchstens 30 km Luftlinie oder eine Stunde Reisezeit mit dem öffentlichen Verkehr auseinander.
- Die Betreuung erfolgt regelmässig, im Umfang von mindestens 180 Tagen im Jahr.
Die Gutschrift entspricht der dreifachen jährlichen AHV-Minimalrente und wird bei mehreren Betreuenden aufgeteilt. Sie muss jährlich bei der SVA Basel-Landschaft geltend gemacht werden (Formular 318.270) – rückwirkend ist dies für maximal 5 Jahre möglich.
Hilflosenentschädigung
Wer wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen ist (z. B. beim Ankleiden, Aufstehen, Essen oder bei der Körperpflege) oder eine persönliche Überwachung benötigt, hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung – vor dem AHV-Rentenalter über die IV, danach über die AHV.
Es gibt drei Schweregrade (leicht, mittel, schwer), die sich danach richten, bei wie vielen alltäglichen Lebensverrichtungen Hilfe nötig ist und ob zusätzlich eine dauernde persönliche Überwachung erforderlich ist. Für zu Hause lebende Personen liegen die monatlichen IV-Ansätze bei rund CHF 504 (leicht), CHF 1’260 (mittel) und CHF 2’016 (schwer). Der Anspruch entsteht frühestens nach einer einjährigen Wartezeit; bei verspäteter Anmeldung wird die Entschädigung höchstens für die letzten 12 Monate rückwirkend ausbezahlt.
Anmeldung: vor dem Rentenalter bei der IV-Stelle Basel-Landschaft, nach Erreichen des AHV-Alters bei der SVA Basel-Landschaft – beide über sva-bl.ch.
Ergänzungsleistungen (EL)
Reichen AHV- oder IV-Rente nicht aus, um die minimalen Lebenskosten zu decken, springen Ergänzungsleistungen ein. Es handelt sich um einen Versicherungsanspruch, keine Sozialhilfe.
Anspruch besteht, wenn:
- Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz bestehen,
- bereits eine AHV- oder IV-Rente (oder eine Hilflosenentschädigung) bezogen wird,
- das Vermögen unter CHF 100’000 (Alleinstehende) bzw. CHF 200’000 (Ehepaare) liegt, und
- die anerkannten Ausgaben das anrechenbare Einkommen übersteigen.
Die EL setzen sich aus der monatlich ausbezahlten jährlichen Ergänzungsleistung und der separaten Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten zusammen. Anmeldung mit dem Formular „Anmeldung/Revision zum Bezug einer Ergänzungsleistung» bei der SVA Basel-Landschaft.
Bei allen Themen lohnt sich eine persönliche Beratung – kostenlos und unverbindlich bei SRK Baselland (Tel. 061 905 82 00) oder direkt bei der SVA Basel-Landschaft (Tel. 061 425 25 25).
Krisenhilfe
- Die Dargebotene Hand, Tel. 143 – anonym, kostenlos, rund um die Uhr.

