Basel-Stadt bietet ein dichtes Netz an Unterstützung für pflegende und betreuende Angehörige – von medizinischer Spitex über Entlastungsangebote bis zu finanzieller Hilfe. Hier findest du die wichtigsten Anlaufstellen mit ihren konkreten Angeboten.
Schweizerisches Rotes Kreuz Basel-Stadt
Das Schweizerische Rote Kreuz Basel-Stadt bietet Dementia Care als zentrales Entlastungsangebot für Angehörige von Menschen mit Demenz. Nach einer Anmeldung bei der Spitex-Geschäftsstelle klärt eine Fachperson die Situation ab; danach übernimmt eine erfahrene, geschulte Rotkreuz-Mitarbeiterin regelmässig die Betreuung zu Hause – in der Regel immer dieselbe Person, damit eine vertraute Beziehung zur betreuten Person entstehen kann. Ein Einsatz dauert mindestens drei Stunden, damit pflegende Angehörige tatsächlich Zeit für sich gewinnen. Die weiteren Angebote wie Besuchs- und Begleitdienst, Familienentlastung oder der Rotkreuz-Notruf lassen sich bei Bedarf ergänzend dazubuchen; die Kosten sind auf der Tarifseite des SRK Basel-Stadt aufgeführt.
- Dementia Care – spezialisierte Betreuung und Beratung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, inklusive Entlastung zu Hause.
- Altersangebote – Besuchs- und Begleitdienst sowie Unterstützung im Alltag für ältere Menschen.
- Familienangebote – Entlastung und Begleitung für Familien in besonderen Lebenssituationen.
- Rotkreuz-Notruf – 24-Stunden-Notrufsystem für ein sicheres Zuhause, auch bei Abwesenheit der Betreuungsperson.
- Spitex – Pflege und Betreuung zu Hause durch die Spitex Basel, in enger Zusammenarbeit mit betreuenden Angehörigen.
- Young Carers – Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die kranke oder beeinträchtigte Familienmitglieder betreuen.
Kontakt: Bruderholzstrasse 20, 4053 Basel, Tel. 061 202 40 40, spitex@srk-basel.ch
Entlastungsdienst Schweiz, Region beider Basel
Der Entlastungsdienst Schweiz vermittelt geschulte Freiwillige und Betreuungspersonen zu Familien nach Hause, damit pflegende Angehörige regelmässig eine Pause bekommen. Nach einer unverbindlichen Kontaktaufnahme klärt die Regionalstelle beider Basel in einem Erstgespräch den Bedarf und die Wünsche ab; danach wird nach Möglichkeit dieselbe Betreuungsperson für wiederkehrende Einsätze eingeteilt, damit eine Vertrauensbeziehung entstehen kann. Die Einsätze dauern je nach Bedarf wenige Stunden bis mehrere Tage am Stück (z. B. während einer Ferienabwesenheit der pflegenden Person) und werden individuell vereinbart.
- Stunden- und Ferienentlastung zu Hause – ausgebildete Freiwillige übernehmen die Betreuung stundenweise oder für mehrere Tage, damit pflegende Angehörige eine Pause bekommen.
- Individuelle Beratung zur passenden Entlastungslösung für die jeweilige Situation.
Kontakt: Regionalstelle beider Basel, Tel. 061 511 20 84
Pro Senectute beider Basel
Pro Senectute beider Basel ist die regionale Fach- und Beratungsorganisation für Menschen im Rentenalter und deren Angehörige. Am Anfang steht meist ein Beratungsgespräch, in dem geklärt wird, welche der praktischen Dienstleistungen im Alltag helfen: von der Reinigung durch eine feste Haushaltshilfe über Unterstützung bei Umzügen und Wohnungsräumungen bis zu Gartenarbeiten, einem Mahlzeitendienst oder digitaler Unterstützung im Umgang mit Computer und Smartphone. Auch Hilfsmittel für den Alltag zu Hause können über Pro Senectute ausgeliehen oder gekauft werden. Die einzelnen Dienstleistungen werden separat gebucht und nach Aufwand verrechnet; die Beratungsstelle informiert über die jeweiligen Tarife und mögliche Kostenbeteiligungen.
- Reinigung – Haushaltshilfe für ältere Menschen, die den Haushalt nicht mehr allein bewältigen können.
- Hilfsmittel – Ausleihe und Verkauf von Hilfsmitteln für den Alltag zu Hause.
- Umzüge & Räumungen – Unterstützung bei Wohnungswechseln und -räumungen im Alter.
- Gartenarbeiten – Hilfe bei der Pflege von Garten und Aussenbereich.
- Mahlzeiten – Mahlzeitendienst und Unterstützung bei der Verpflegung zu Hause.
- Digitale Unterstützung – Hilfe im Umgang mit Computer, Smartphone und Internet.
Kontakt: Im Westfeld 6, 4055 Basel, Tel. 061 206 44 44, info@bb.prosenectute.ch
Caritas Care
Caritas Care ermöglicht es pflegenden Angehörigen, für die Pflege eines Familienmitglieds einen fairen Lohn zu erhalten – Caritas wird dabei formell zur Arbeitgeberin. Der Weg dorthin verläuft in fünf Schritten: Nach einer ersten Kontaktaufnahme führt eine diplomierte Pflegefachperson ein Telefongespräch, um die Pflegesituation zu klären; bei grundsätzlicher Eignung besucht sie die Familie zu Hause und hält gemeinsam mit den Angehörigen fest, welche Pflegeaufgaben anfallen und wie viel Zeit dafür nötig ist. Anschliessend erhält die pflegende Person einen Arbeitsvertrag; der Lohn wird ab Vertragsabschluss ausbezahlt. Caritas reicht danach eine ärztlich bestätigte Bedarfsmeldung bei der Krankenkasse ein, die einen Teil der Kosten übernimmt. Während der ganzen Anstellung bleibt die Pflegefachperson für fachliche Fragen und regelmässige Besuche zuständig.
- Betreuung und Entlastung zu Hause – stunden- oder tageweise Betreuung für ältere und kranke Menschen.
- Haushaltshilfe – Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsaufgaben.
- Beratung zu Betreuungssituationen und weiterführenden Angeboten.
Kontakt: Caritas beider Basel, Hochstrasse 210, 4053 Basel, Tel. 061 366 68 68
Beratung & Fachstellen
- GGG Wegweiser – kostenlose Anlauf- und Vermittlungsstelle für alle Lebenslagen; die Spezialberatung «Info älter werden» beantwortet konkrete Fragen rund ums Alter und hilft auch beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen, ganz ohne Voranmeldung. Kontakt: Im Schmiedenhof 10, 4001 Basel · Tel. 061 269 97 90 · kontakt@ggg-wegweiser.ch (Mo–Fr 11–18 Uhr)
- Alzheimer beider Basel – kostenlose Beratung, Kurse und Austauschgruppen für Angehörige von Menschen mit Demenz; unterstützt beim Verstehen der Krankheit und beim Umgang im Alltag. Kontakt: Im Westfeld 4, 4055 Basel · Tel. 061 326 47 95 · info@alzbb.ch
- Atrium Beratungsstelle (Stiftung Basler Wirrgarten) – kompetente, unkomplizierte Beratung speziell bei Demenzfragen für Betroffene und Angehörige. Kontakt: Schönenbuchstrasse 9, 4055 Basel · Tel. 061 685 91 99 · beratungsstelle@wirrgarten.ch
- Abteilung Langzeitpflege des Kantons Basel-Stadt, Tel. 061 205 32 52.
Finanzielles & Recht
Wer einen Angehörigen pflegt oder betreut, hat unter Umständen Anspruch auf verschiedene Sozialversicherungsleistungen. Nachfolgend die wichtigsten Ansprüche im Überblick – wann sie greifen und wie man sie im Kanton Basel-Stadt geltend macht.
AHV-Beiträge bei Haushaltshilfen
Wer eine Haushaltshilfe, Betreuungsperson oder Pflegehilfe privat anstellt und entlöhnt, gilt als Arbeitgeber und muss AHV-Beiträge abrechnen – ab dem ersten verdienten Franken, unabhängig von der Lohnhöhe. Für die Anmeldung braucht es die AHV-Nummer und das Geburtsdatum der angestellten Person. Es gibt zwei Verfahren: die normale Abrechnung (Abzug von AHV/IV/EO und ALV vom Bruttolohn) oder das vereinfachte Verfahren mit Quellensteuer, das bei Jahreslöhnen bis CHF 28’500 möglich ist und die Steuer gleich mit abrechnet. Zusätzlich besteht eine Unfallversicherungspflicht (bei mind. 8 Wochenstunden auch für Nichtberufsunfälle).
Zuständig: Ausgleichskasse Basel-Stadt, Wettsteinplatz 1, 4001 Basel · Tel. 061 685 22 22 · ak-bs.ch
AHV-Betreuungsgutschriften
Wer einen Angehörigen betreut, kann Betreuungsgutschriften erhalten – diese werden bei der Berechnung der eigenen AHV-Rente wie ein zusätzliches Einkommen angerechnet und können die spätere Rente erhöhen.
Voraussetzungen:
- Die betreute Person ist Ehepartner/-in, ein Elternteil, Grosseltern, Kind, Enkelkind, Geschwister, Schwiegereltern, Stiefkind oder Lebenspartner/-in (bei Lebenspartnerschaft: mind. 5 Jahre gemeinsamer Haushalt).
- Die betreute Person bezieht eine Hilflosenentschädigung (leicht, mittel oder schwer genügt).
- Die Wohnorte liegen höchstens 30 km Luftlinie oder eine Stunde Reisezeit mit dem öffentlichen Verkehr auseinander.
- Die Betreuung erfolgt regelmässig, im Umfang von mindestens 180 Tagen im Jahr.
Die Gutschrift entspricht der dreifachen jährlichen AHV-Minimalrente und wird bei mehreren Betreuenden aufgeteilt. Sie muss jährlich bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt geltend gemacht werden – rückwirkend ist dies für maximal 5 Jahre möglich.
Hilflosenentschädigung
Wer wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen ist (z. B. beim Ankleiden, Aufstehen, Essen oder bei der Körperpflege) oder eine persönliche Überwachung benötigt, hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung – vor dem AHV-Rentenalter über die IV, danach über die AHV.
Es gibt drei Schweregrade (leicht, mittel, schwer), die sich danach richten, bei wie vielen alltäglichen Lebensverrichtungen Hilfe nötig ist und ob zusätzlich eine dauernde persönliche Überwachung erforderlich ist. Für zu Hause lebende Personen liegen die monatlichen IV-Ansätze bei rund CHF 504 (leicht), CHF 1’260 (mittel) und CHF 2’016 (schwer). Der Anspruch entsteht frühestens nach einer einjährigen Wartezeit; bei verspäteter Anmeldung wird die Entschädigung höchstens für die letzten 12 Monate rückwirkend ausbezahlt.
Anmeldung: vor dem Rentenalter bei der IV-Stelle Basel-Stadt, nach Erreichen des AHV-Alters bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt.
Ergänzungsleistungen (EL)
Reichen AHV- oder IV-Rente nicht aus, um die minimalen Lebenskosten zu decken, springen Ergänzungsleistungen ein. Es handelt sich um einen Versicherungsanspruch, keine Sozialhilfe. Anspruch besteht bei AHV- oder IV-Rentenbezug (oder mind. 6 Monate IV-Taggeld bzw. einer Hilflosenentschädigung) sowie Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz. Die EL setzen sich aus der monatlich ausbezahlten jährlichen Ergänzungsleistung und der separaten Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten zusammen.
Zuständig in Basel-Stadt: Amt für Sozialbeiträge (ASB), Abteilung Ergänzungsleistungen, Grenzacherstrasse 62, 4005 Basel · Tel. 061 267 86 66.
Bei allen Themen lohnt sich eine persönliche Beratung – kostenlos und unverbindlich bei Pro Senectute beider Basel (Tel. 061 206 44 44) oder direkt bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt (Tel. 061 685 22 22).
Begleitung in der letzten Lebensphase (Palliative Care)
Wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt oder im Sterben liegt, gibt es in Basel-Stadt spezialisierte Anlaufstellen, die Betroffene, Angehörige und Fachpersonen unterstützen – von der ersten Beratung bis zur Pflege zu Hause.
- Palliativ-Info Basel – zentrale, kostenlose Auskunfts- und Beratungsstelle für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen bei medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Fragen rund um Palliative Care; vermittelt an die passende Fachstelle weiter.
- Palliativ- und Onko-Spitex Basel – spezialisiertes Team von SPITEX BASEL für individuelle Beratung, Betreuung und Pflege zu Hause bei schweren Erkrankungen: Schmerzlinderung, Symptomkontrolle und Unterstützung der ganzen Familie, inkl. Beratung zu Finanzierungsfragen. Anmeldung/Beratung: Tel. 061 686 96 15 · anmeldung@spitexbasel.ch (Mo–Fr 8–12.30 / 13.30–16 Uhr). Direktlinie Palliativ-Team: Tel. 061 686 95 85 · palliativ@spitexbasel.ch
- Mobiles ökumenisches Seelsorgeteam – spirituelle und seelsorgerische Begleitung für Betroffene und Angehörige, unabhängig von Konfession oder Religion.
- Mobile Palliative-Care-Teams der Basler Spitäler (u. a. Bethesda, St. Claraspital, Unispital) – Beratung und Unterstützung bei komplexen Situationen, auch für die Betreuung zu Hause.
Kontakt Palliativ-Info Basel: Tel. 061 315 29 30 (Mo–Fr, 8–12 Uhr und 13.30–17 Uhr). Mobiles Seelsorgeteam: Tel. 061 319 75 75.
Krisenhilfe
Die Dargebotene Hand ist rund um die Uhr erreichbar, telefonisch unter 143 sowie per Chat und E-Mail – für Momente, in denen die Belastung als pflegende oder betreuende Person zu gross wird.

