Solothurn

Der Kanton Solothurn unterscheidet zwischen betreuenden Angehörigen (Alltagsunterstützung) und pflegenden Angehörigen (medizinisch-pflegerische Aufgaben). Nachfolgend alle Angebote der wichtigsten Organisationen im Detail.

Entlastungsdienst Schweiz, Region Aargau-Solothurn

Der Entlastungsdienst Schweiz ist eine gemeinnützige Organisation, die geschulte Betreuungspersonen zu Familien nach Hause vermittelt, damit pflegende Angehörige regelmässig eine Pause bekommen. Nach einer unverbindlichen Kontaktaufnahme klärt die Regionalstelle in einem Erstgespräch den Bedarf und die Wünsche ab; danach wird nach Möglichkeit eine feste Bezugsperson zugeteilt, die bei wiederkehrenden Einsätzen jeweils dieselbe Person betreut, damit eine Vertrauensbeziehung entstehen kann. Ein Einsatz kann von wenigen Stunden bis zu einem ganzen Tag dauern und wird individuell vereinbart – von der stundenweisen Entlastung im Alltag bis zur kurzfristigen Übernahme in einer akuten Notsituation. Die Kosten richten sich nach den Einkommensverhältnissen der Familie; bei knappen Budgets werden die Tarife reduziert.

  • Betreuung mit fester Bezugsperson: Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior:innen werden im vertrauten Umfeld von derselben Person betreut.
  • Sofort-Betreuung: kurzfristige Einsätze bei Notfällen.
  • Sozialverträgliche Tarife: Reduktion bei kleinem Einkommen.

Kontakt: Ziegelrain 23, 5000 Aarau · Tel. 058 680 21 50 · ag-so@entlastungsdienst.ch

Schweizerisches Rotes Kreuz Solothurn

Das Schweizerische Rote Kreuz Solothurn bietet den Entlastungsdienst für pflegende Angehörige an. Zu Beginn steht ein Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, in dem eine ausgebildete Pflegehelferin SRK gemeinsam mit Ihnen klärt, was die betreute Person braucht und wie die gemeinsame Zeit gestaltet werden soll. Danach übernimmt sie während Ihrer Abwesenheit die Betreuung – von Gesellschaft leisten bis zu praktischer Unterstützung im Alltag –, damit Sie selbst zur Ruhe kommen oder Besorgungen erledigen können. Die Einsätze finden nach individueller Vereinbarung statt. Die Tarife sind in einer Preisliste festgehalten; ein Teil der Kosten wird durch Spendenmittel des SRK Solothurn mitfinanziert, und die Geschäftsstelle informiert auch über weitere Möglichkeiten der Kostenübernahme.

  • Entlastungsdienst für pflegende Angehörige: eine ausgebildete Pflegehelferin SRK betreut die nahestehende Person, beginnend mit einem Erstgespräch zuhause zur Klärung von Erwartungen und Bedürfnissen. Ein Teil der Kosten wird aus Spendengeldern des SRK Solothurn mitfinanziert.
  • Rotkreuz-Fahrdienst: Fahrten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu wichtigen Zielen.
  • Besuchs- und Begleitdienst: Freiwillige besuchen regelmässig Menschen, die sich einsam fühlen, leisten Gesellschaft und helfen bei Besorgungen.
  • Rotkreuz-Notruf: Notrufsystem für schnelle Hilfe im Notfall.
  • Dementia Care: spezialisierte Betreuung für Menschen mit Demenz.
  • Situationsabklärung: Beratung und Analyse der individuellen Situation zur Unterstützung im Alter.
  • Helpdesk Entlastung: Informationen zu verschiedenen Alters- und Entlastungsangeboten im Kanton.

Kontakt Entlastungsdienst: Baslerstrasse 44, 4600 Olten · Tel. 032 622 37 20 · entlastung@srk-solothurn.ch (Mo, Di, Do, Fr 8:30–12:00 & 13:30–16:00, Mi 8:30–12:00)

Pro Senectute Solothurn

Pro Senectute Solothurn ist die kantonale Fach- und Beratungsorganisation für Menschen im Rentenalter und deren Angehörige. Der Einstieg erfolgt über ein unverbindliches Beratungsgespräch, in dem gemeinsam geklärt wird, welches Angebot passt: Beim Aktiv Haushilfedienst kommt eine feste Hilfsperson für Haushaltsarbeiten vorbei, deren Umfang die Familie selbst bestimmt; die Spitex übernimmt professionelle Pflege und Körperpflege durch diplomiertes Personal; bei der Bewegungspatenschaft begleitet ein geschulter Coach wöchentlich zu Aktivitäten im Alltag; Tagesstätten und Ferienbetten bieten stunden- bis wochenweise Entlastung ausser Haus. Bei Bedarf moderiert eine Fachperson zusätzlich einen Familienrat, um Aufgaben und Ressourcen innerhalb der Familie zu klären. Die Kosten variieren je nach Angebot; die Beratungsstelle informiert über Möglichkeiten der Kostenbeteiligung.

  • Aktiv Haushilfedienst: Unterstützung bei Haushaltsaufgaben, Umfang selbst bestimmbar.
  • Spitex: professionelle häusliche Pflege inkl. Körperpflege und Alltagsunterstützung.
  • Bewegungspatenschaft: wöchentliche Begleitung durch Coaches bei Alltagsaktivitäten, fördert Sicherheit und soziale Kontakte.
  • Tagesstätten und Ferienbetten: Halbtags- oder Tagesaufenthalte sowie Ferienbetten für Entlastung und soziale Kontakte.
  • Familienrat: von Fachpersonen moderierte Familiensitzungen zur Klärung von Aufgabenteilung und Ressourcen.

Kontakt: Hauptbahnhofstrasse 12, 4500 Solothurn · Tel. 032 626 59 59

Caritas Care

Aktuell nicht im Kanton Solothurn verfügbar (Stand jetzt nur AG, BS, BL u. a., weitere Kantone in Planung). Caritas Solothurn bietet ggf. andere Angebote – direkt über caritas-regio.ch/kontakt erfragen.

Beratung & kantonale Fachstellen

  • Gesundheitsamt Solothurn (zuständig für pflegende Angehörige, bewilligt/beaufsichtigt Spitex): Ambassadorenhof, Riedholzplatz 3, 4509 Solothurn, Tel. 032 627 93 71 (Mo–Fr 08:00–12:00 / 14:00–17:00)
  • Amt für Gesellschaft und Soziales – kantonale Fachstelle, zuständig für betreuende Angehörige. Kontakt: Ambassadorenhof, Riedholzplatz 3, 4509 Solothurn · Tel. 032 627 23 11 · ags@ddi.so.ch (Mo–Fr 08:00–12:00 / 14:00–17:00)
  • We+ (We+Care) – kostenlose Schweizer App für betreuende Angehörige: prüft automatisch über 50 mögliche Leistungen von Bund, Kanton und Gemeinde, füllt Formulare aus, führt ein digitales Pflegetagebuch und verwaltet Belege für die Steuererklärung; ein KI-gestützter Lotse beantwortet Beratungsfragen. Alle Daten bleiben lokal auf dem iPhone. Schweizweit nutzbar, auch im Kanton Solothurn. Support: weplus.care

Begleitung in der letzten Lebensphase (Palliative Care)

Auch im Kanton Solothurn gibt es Anlaufstellen, die Betroffene und Angehörige bei einer schweren Erkrankung oder in der letzten Lebensphase begleiten und entlasten.

  • Helpline Palliative Care Kanton Solothurn (Krebsliga Solothurn im Auftrag der Solothurner Spitäler AG) – rund um die Uhr erreichbar, Beratung für Betroffene und Angehörige sowie Auskunft über passende Entlastungsangebote; Rückrufgarantie innert zwei Stunden.
  • Hospizgruppe Solothurn – ehrenamtliche Sterbe- und Trauerbegleitung zu Hause, im Spital oder Heim, zusätzlich Trauercafé, Trauergruppe und Tagesausflüge für Trauernde.
  • Verein palliative so – kantonale Koordinationsstelle für Palliative Care, vermittelt Kontakte zu regionalen Freiwilligengruppen (u. a. im Bucheggberg-Wasseramt, in Bettlach und im Pastoralraum Gösgen).
  • Regionale Freiwilligengruppen, z. B. Verein palliativeCare Bettlach & Umgebung oder der Pastoralraum Gösgen – ausgebildete Freiwillige entlasten Angehörige zu Hause und begleiten Schwerkranke und Sterbende.

Kontakt Helpline: Tel. 079 894 17 89 (24/7) · are-info@ddks-krebsliga-so.ch
Kontakt Hospizgruppe Solothurn: Steinbruggstrasse 2, 4500 Solothurn · Tel. 079 912 47 77 · info@hospizgruppe-so.ch
Kontakt Verein palliative so: Im Gätterli 2, 4632 Trimbach · Tel. 077 522 29 84 (Di–Do vormittags)

Finanzielles & Recht

Wer einen Angehörigen pflegt oder betreut, hat unter Umständen Anspruch auf verschiedene Sozialversicherungsleistungen. Nachfolgend die wichtigsten Ansprüche im Überblick – wann sie greifen und wie man sie im Kanton Solothurn geltend macht.

AHV-Beiträge bei Haushaltshilfen

Wer eine Haushaltshilfe, Betreuungsperson oder Pflegehilfe privat anstellt und entlöhnt, gilt als Arbeitgeber und muss AHV-Beiträge abrechnen. Im Privathaushalt ist praktisch jede Entlöhnung AHV-pflichtig – ausgenommen sind nur Jugendliche bis 25 Jahre mit weniger als CHF 750 Jahreseinkommen. Als Arbeitgeber meldet man die voraussichtliche Lohnsumme vorab an, rechnet die Beiträge ab und teilt sie je zur Hälfte mit der angestellten Person.

Zuständig: Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO), Allmendweg 6, 4528 Zuchwil · Tel. 032 686 22 00 · akso.ch

AHV-Betreuungsgutschriften

Wer einen Angehörigen betreut, kann Betreuungsgutschriften erhalten – diese werden bei der Berechnung der eigenen AHV-Rente wie ein zusätzliches Einkommen angerechnet und können die spätere Rente erhöhen.

Voraussetzungen:

  • Die betreute Person ist Ehepartner/-in, ein Elternteil, Grosseltern, Kind, Enkelkind, Geschwister, Schwiegereltern, Stiefkind oder Lebenspartner/-in (bei Lebenspartnerschaft: mind. 5 Jahre gemeinsamer Haushalt).
  • Die betreute Person bezieht eine Hilflosenentschädigung (leicht, mittel oder schwer genügt).
  • Die Wohnorte liegen höchstens 30 km Luftlinie oder eine Stunde Reisezeit mit dem öffentlichen Verkehr auseinander.
  • Die Betreuung erfolgt regelmässig, im Umfang von mindestens 180 Tagen im Jahr.

Die Gutschrift entspricht der dreifachen jährlichen AHV-Minimalrente und wird bei mehreren Betreuenden aufgeteilt. Sie muss jährlich bei der AKSO geltend gemacht werden – rückwirkend ist dies für maximal 5 Jahre möglich.

Hilflosenentschädigung

Wer wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen ist (z. B. beim Ankleiden, Aufstehen, Essen oder bei der Körperpflege) oder eine persönliche Überwachung benötigt, hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung – vor dem AHV-Rentenalter über die IV, danach über die AHV.

Es gibt drei Schweregrade (leicht, mittel, schwer), die sich danach richten, bei wie vielen alltäglichen Lebensverrichtungen Hilfe nötig ist und ob zusätzlich eine dauernde persönliche Überwachung erforderlich ist. Für zu Hause lebende Personen liegen die monatlichen IV-Ansätze bei rund CHF 504 (leicht), CHF 1’260 (mittel) und CHF 2’016 (schwer). Der Anspruch entsteht frühestens nach einer einjährigen Wartezeit; bei verspäteter Anmeldung wird die Entschädigung höchstens für die letzten 12 Monate rückwirkend ausbezahlt.

Anmeldung: vor dem Rentenalter bei der IV-Stelle Solothurn (ivso.ch), nach Erreichen des AHV-Alters bei der AKSO.

Ergänzungsleistungen (EL)

Reichen AHV- oder IV-Rente nicht aus, um die minimalen Lebenskosten zu decken, springen Ergänzungsleistungen ein. Es handelt sich um einen Versicherungsanspruch, keine Sozialhilfe.

Anspruch besteht, wenn:

  • Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz bestehen,
  • bereits eine AHV- oder IV-Rente (oder eine Hilflosenentschädigung) bezogen wird,
  • das Vermögen unter CHF 100’000 (Alleinstehende) bzw. CHF 200’000 (Ehepaare) liegt, und
  • die anerkannten Ausgaben das anrechenbare Einkommen übersteigen.

Die EL setzen sich aus der monatlich ausbezahlten jährlichen Ergänzungsleistung und der separaten Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten zusammen. Anmeldung bei der AKSO oder der zuständigen Gemeinde-Zweigstelle.

Ufschnuf-Beitrag

Zusätzlich zu den nationalen Leistungen kennt der Kanton Solothurn den Ufschnuf-Beitrag: einen einmaligen Wertschätzungsbeitrag von CHF 100 für pflegende Angehörige, sofern die betreute Person eine Hilflosenentschädigung bezieht.

Bei allen Themen lohnt sich eine persönliche Beratung – kostenlos und unverbindlich bei Pro Senectute Solothurn (Tel. 032 626 59 59) oder direkt bei der AKSO (Tel. 032 686 22 00).

Krisenhilfe

  • Die Dargebotene Hand, Tel. 143 – anonym, kostenlos, rund um die Uhr.