Im Kanton Zürich gibt es ein breites Netz an Unterstützung für pflegende und betreuende Angehörige. Nachfolgend alle Angebote der wichtigsten Organisationen im Detail.
Entlastungsdienst Schweiz, Region Zürich
Der Entlastungsdienst Schweiz ist eine gemeinnützige Organisation, die geschulte Betreuungspersonen zu Familien nach Hause vermittelt, damit pflegende Angehörige regelmässig eine Pause bekommen. Nach einer unverbindlichen Kontaktaufnahme klärt die Geschäftsstelle Zürich in einem Erstgespräch den Bedarf und die Wünsche ab; danach wird nach Möglichkeit eine feste Bezugsperson zugeteilt, die bei wiederkehrenden Einsätzen jeweils dieselbe Person betreut, damit eine Vertrauensbeziehung entstehen kann. Ein Einsatz kann von wenigen Stunden bis zu einem ganzen Tag dauern und wird individuell vereinbart – von der stundenweisen Entlastung im Alltag bis zur kurzfristigen Übernahme in einer akuten Notsituation. Die Kosten richten sich nach den Einkommensverhältnissen der Familie; bei knappen Budgets werden die Tarife reduziert.
- Betreuung mit fester Bezugsperson: Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senior:innen werden im vertrauten Umfeld von derselben Person betreut.
- Sofort-Betreuung: kurzfristige Einsätze bei Notfällen.
- Sozialverträgliche Tarife: Reduktion bei kleinem Einkommen.
Kontakt: Schaffhauserstrasse 358, 8050 Zürich · Tel. 044 741 13 30 · zh@entlastungsdienst.ch (die Geschäftsstelle Zürich ist auch für Anfragen aus dem Kanton Schaffhausen zuständig)
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich
Das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Zürich bietet ein breites Angebot an Alltagshilfen, die pflegende und betreuende Angehörige spürbar entlasten. Am Anfang steht eine kostenlose und unverbindliche Situationsabklärung, in der gemeinsam geklärt wird, welches Angebot am besten passt – von Fahrten zu Arztterminen über ein Notrufsystem bis zu regelmässigen Besuchen bei alleinstehenden Angehörigen.
- Rotkreuz-Fahrdienst: Freiwillige Fahrerinnen und Fahrer bringen zu Arztterminen, ins Spital oder in die Therapie – und wieder zurück.
- ÖV-Begleitdienst (Stadt Zürich): Begleitung bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln für Personen mit Mobilitätseinschränkung oder Krankheit.
- Rotkreuz-Notruf: persönliches Alarmsystem mit Armband und Notrufknopf, rund um die Uhr.
- Rotkreuz-Grüezi: regelmässiger, telefonischer Besuchsdienst, besonders für ältere, alleinstehende Personen.
- Rotkreuz-Duo: Freiwillige unterstützen bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen und im Haushalt.
- Situationsabklärung: kostenlose, unverbindliche Erstberatung zu passenden Unterstützungsmöglichkeiten.
Kontakt: Thurgauerstrasse 36/38, 8050 Zürich · Tel. 044 388 25 25 · info@srk-zuerich.ch
Pro Senectute Kanton Zürich
Pro Senectute Kanton Zürich ist die kantonale Fach- und Beratungsorganisation für Menschen im Rentenalter und deren Angehörige. Neben der Sozialberatung bietet sie verschiedene praktische Alltagshilfen sowie eigene, kostenlose Gesprächsgruppen speziell für pflegende und betreuende Angehörige.
- CasaGusto: Mahlzeitendienst mit frisch zubereiteten Menüs, innert 24 Stunden nach Hause geliefert.
- DomiGym: individuelles Bewegungstraining zu Hause zur Sturzprävention, Förderung von Kraft und Gleichgewicht.
- Besuchsdienst: regelmässige Besuche durch geschulte Freiwillige, vermittelt nach einem persönlichen Kennenlerngespräch.
- Fahrdienst: Mobilitätshilfe für Menschen ohne eigenes Auto.
- Umzugs- und Packhilfe: Unterstützung bei Wohnungswechsel oder beim Übertritt in ein Alters- oder Pflegeheim.
- Sozialberatung: kostenlose Beratung zu finanziellen, rechtlichen und persönlichen Fragen im Alter.
Angehörigengruppen – kostenlose Gesprächsgruppen speziell für pflegende und betreuende Angehörige, monatlich an vier Standorten im Kanton:
- Bülach: monatlich, jeweils erster Mittwoch, 15–16.30 Uhr, Stadthaus Bülach, Allmendstrasse 6 · Patrizia Schmidt, Tel. 058 451 53 04
- Meilen: monatlich, jeweils letzter Mittwoch, 14–16 Uhr, Ortsmuseum Meilen, Kirchgasse 14 · Valerie Jordi, Tel. 058 451 53 29
- Wetzikon: monatlich, jeweils Mittwoch, 14–16 Uhr, Dienstleistungscenter, Bahnhofstrasse 182 · Isabelle Witschard, Tel. 058 451 53 77
- Winterthur: monatlich, jeweils erster Dienstag, 14–16 Uhr, Dienstleistungscenter, Lagerhausstrasse 3 · Karin Guthörl, Tel. 058 451 54 32
Kontakt: Forchstrasse 145, 8032 Zürich · Tel. 058 451 51 00 · info@pszh.ch
Bezahlte Anstellung als pflegender Angehöriger
Anders als in einigen anderen Kantonen läuft die bezahlte Anstellung als pflegender Angehöriger im Kanton Zürich nicht über Caritas Care, sondern direkt über eine lokale Spitex-Organisation: Diese wird formell zur Arbeitgeberin. Der Kanton Zürich hat dafür klare Rahmenbedingungen geschaffen. Spätestens ein Jahr nach Stellenantritt ist ein Kurs in Pflegehilfe oder eine gleichwertige Ausbildung erforderlich, und eine diplomierte Pflegefachperson begleitet den Einsatz mit regelmässiger Supervision – mindestens alle zwei Wochen telefonisch, monatlich mit einem persönlichen Besuch vor Ort.
- Arbeitgeberin: die lokale Spitex-Organisation vor Ort, nicht der Kanton.
- Lohn: rund CHF 30–40 pro Stunde.
- Qualifikation: Pflegehilfe-Kurs innerhalb eines Jahres nach Stellenantritt.
- Fachliche Begleitung: regelmässige Supervision durch diplomiertes Pflegefachpersonal.
Wende dich für eine Anstellung direkt an die Spitex-Organisation in deiner Wohngemeinde. Zuständig für die Rahmenbedingungen ist das Amt für Gesundheit der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich: Stampfenbachstrasse 30, 8090 Zürich · afg@gd.zh.ch
Begleitung in der letzten Lebensphase (Palliative Care)
Wenn ein Angehöriger schwer erkrankt oder im Sterben liegt, koordiniert das Netzwerk Palliative Care Zürich und Schaffhausen (pallnetz.ch) die spezialisierte Unterstützung im ganzen Kanton – von der Pflege zu Hause bis zu stationären Angeboten.
- Mobile Palliative-Care-Teams zu Hause – u. a. Spitex Zürich, Palliaviva und weitere spezialisierte Anbieter, koordiniert über pallnetz.ch.
- Hospize – vier Hospize im Kanton für Erwachsene und Kinder, für Menschen, die nicht mehr zu Hause bleiben können.
- Palliativseelsorge – Begleitung daheim – reformierte und katholische Seelsorge begleitet Betroffene und Angehörige zu Hause.
- Freiwilligendienste – elf Freiwilligendienste im Kanton begleiten Schwerkranke und ihre Angehörigen.
- Pallifon – 24-Stunden-Notfallberatung bei akuten Fragen in der Palliative Care, rund um die Uhr.
Kontakt pallnetz.ch (Geschäftsstelle): Pfingstweidstrasse 28, 8005 Zürich · Tel. 044 240 16 20 · info@pallnetz.ch
Kontakt Palliativseelsorge: Tel. 044 55 44 666 (Mo–Fr 8–17 Uhr), auch per WhatsApp 079 902 42 04
Pallifon (24-Stunden-Notfallberatung): Tel. 0844 148 148
Finanzielles & Recht
Wer einen Angehörigen pflegt oder betreut, hat unter Umständen Anspruch auf verschiedene Sozialversicherungsleistungen. Nachfolgend die wichtigsten Ansprüche im Überblick – wann sie greifen und wie man sie geltend macht.
AHV-Beiträge bei Haushaltshilfen
Wer eine Haushaltshilfe, Betreuungsperson oder Pflegehilfe privat anstellt und entlöhnt, gilt als Arbeitgeber und muss AHV-Beiträge abrechnen. Im Privathaushalt ist praktisch jede Entlöhnung AHV-pflichtig – ausgenommen sind nur Jugendliche bis 25 Jahre mit weniger als CHF 750 Jahreseinkommen. Als Arbeitgeber meldet man die voraussichtliche Lohnsumme vorab an, rechnet die Beiträge vierteljährlich ab (bei Jahreslöhnen unter CHF 10’000 genügt eine jährliche Abrechnung) und teilt die Beiträge je zur Hälfte mit der angestellten Person.
Zuständig: SVA Zürich. Weitere Informationen: svazurich.ch – Haushaltshilfe anstellen, kurz erklärt
AHV-Betreuungsgutschriften
Wer einen Angehörigen betreut, kann Betreuungsgutschriften erhalten – diese werden bei der Berechnung der eigenen AHV-Rente wie ein zusätzliches Einkommen angerechnet und können die spätere Rente erhöhen.
Voraussetzungen:
- Die betreute Person ist Ehepartner/-in, ein Elternteil, Grosseltern, Kind, Enkelkind, Geschwister, Schwiegereltern, Stiefkind oder Lebenspartner/-in (bei Lebenspartnerschaft: mind. 5 Jahre gemeinsamer Haushalt).
- Die betreute Person bezieht eine Hilflosenentschädigung (leicht, mittel oder schwer genügt).
- Die Wohnorte liegen höchstens 30 km Luftlinie oder eine Stunde Reisezeit mit dem öffentlichen Verkehr auseinander.
- Die Betreuung erfolgt regelmässig, im Umfang von mindestens 180 Tagen im Jahr.
Die Gutschrift entspricht der dreifachen jährlichen AHV-Minimalrente und wird bei mehreren Betreuenden aufgeteilt. Sie muss jährlich bei der Ausgleichskasse des Wohnkantons der betreuten Person geltend gemacht werden – rückwirkend ist dies für maximal 5 Jahre möglich. Im Kanton Zürich ist dafür die SVA Zürich zuständig, Tel. 044 448 80 00.
Hilflosenentschädigung
Wer wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen ist (z. B. beim Ankleiden, Aufstehen, Essen oder bei der Körperpflege) oder eine persönliche Überwachung benötigt, hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung – vor dem AHV-Rentenalter über die IV, danach über die AHV.
Es gibt drei Schweregrade (leicht, mittel, schwer), die sich danach richten, bei wie vielen alltäglichen Lebensverrichtungen Hilfe nötig ist und ob zusätzlich eine dauernde persönliche Überwachung erforderlich ist. Für zu Hause lebende Personen liegen die monatlichen IV-Ansätze bei rund CHF 504 (leicht), CHF 1’260 (mittel) und CHF 2’016 (schwer); die genauen Beträge hängen vom Wohnort (zu Hause oder im Heim) und Alter ab. Der Anspruch entsteht frühestens nach einer einjährigen Wartezeit; bei verspäteter Anmeldung wird die Entschädigung höchstens für die letzten 12 Monate rückwirkend ausbezahlt.
Anmeldung: vor dem Rentenalter bei der IV-Stelle des Kantons Zürich, nach Erreichen des AHV-Alters bei der SVA Zürich. Zuständig ist in beiden Fällen die SVA Zürich, Röntgenstrasse 17, 8087 Zürich, Tel. 044 448 80 00. Die entsprechenden Formulare gibt es bei der SVA Zürich oder unter ahv-iv.ch.
Ergänzungsleistungen (EL)
Reichen AHV- oder IV-Rente nicht aus, um die minimalen Lebenskosten zu decken, springen Ergänzungsleistungen ein. Es handelt sich um einen Versicherungsanspruch, keine Sozialhilfe.
Anspruch besteht, wenn:
- Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz bestehen,
- bereits eine AHV- oder IV-Rente bezogen wird,
- das Vermögen unter CHF 100’000 (Alleinstehende) bzw. CHF 200’000 (Ehepaare) liegt, und
- die anerkannten Ausgaben das anrechenbare Einkommen übersteigen.
Die EL setzen sich aus der monatlich ausbezahlten jährlichen Ergänzungsleistung und der separaten Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten zusammen. Die Anmeldung erfolgt bei der SVA Zürich (Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich, Tel. 044 448 50 50, Mo–Fr 8.00–17.00 Uhr).
Bei allen vier Themen lohnt sich eine persönliche Beratung – kostenlos und unverbindlich bei Pro Senectute Kanton Zürich (Tel. 058 451 51 00) oder direkt bei der SVA Zürich (Tel. 044 448 80 00).
Krisenhilfe
- Die Dargebotene Hand, Tel. 143 – anonym, kostenlos, rund um die Uhr, bei Überlastung oder in akuten Krisen.
Austausch
- Angehörigengruppen von Pro Senectute Kanton Zürich – kostenlose, monatliche Gesprächsgruppen für pflegende und betreuende Angehörige in Bülach, Meilen, Wetzikon und Winterthur (Details siehe oben unter Pro Senectute Kanton Zürich).

